Behandlungskosten


Ambulante Behandlung für privat- und beihilfeversicherte Patienten

Als privat- oder beihilfeversicherter Patient werden Sie in meiner Praxis nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) behandelt. Nach Ihrem Termin erhalten Sie eine ärztliche Rechnung, die Sie wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen können.

Bei ausführlichen Beratungen, die mehr Zeit und Tiefe erfordern, werden die entsprechenden Gebührenziffern gemäß GOÄ angepasst. So wird der tatsächliche Umfang der medizinischen Leistung fair und transparent abgebildet.

Für Sie bedeutet das: eine klare Struktur, eine nachvollziehbare Abrechnung und die Sicherheit, dass jede Leistung nach geltenden Standards dokumentiert ist.


Ambulante Behandlung als gesetzlich krankenversicherter Patient

Auch wenn ich keine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Wiesbaden habe, bedeutet das nicht, dass ich gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten nicht beraten oder untersuchen kann. Sie können selbstverständlich einen Termin in meiner Praxis wahrnehmen.

Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten bleiben dabei überschaubar und transparent:

• Für Beratung und Untersuchung entstehen in der Regel 50–70 Euro.

• Sollten zusätzliche technische Untersuchungen wie Röntgen oder Ultraschall notwendig sein, kommen weitere 40–80 Euro hinzu.

Bitte beachten Sie, dass ich aufgrund der fehlenden KV Zulassung keine Kassenrezepte ausstellen darf – weder für Medikamente noch für Krankengymnastik oder andere Heilmittel.

Trotzdem erhalten Sie eine vollwertige, sorgfältige orthopädische Beratung – klar strukturiert, verständlich erklärt und auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten.


Stationäre Behandlung für privat- und beihilfeversicherte Patienten

Die Kosten einer stationären Behandlung setzen sich im Wesentlichen aus zwei Bereichen zusammen: den Leistungen der LILIUM Klinik und den ärztlichen Leistungen für Orthopädie und Anästhesie.

Sobald Ihr Operationstermin feststeht, nimmt die LILIUM Klinik direkt Kontakt mit Ihnen auf und informiert Sie transparent über die zu erwartenden Klinikkosten. Diese Unterlagen können Sie Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle unkompliziert vorlegen. Bei Rückfragen steht Ihnen das erfahrene Klinikteam jederzeit unterstützend zur Seite.

Meine orthopädisch chirurgische Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Da die GOÄ aus den späten 1980er Jahren stammt – einer Zeit, in der zu Beispiel moderne OP Techniken wie der AMIS Zugang noch nicht existierten – bildet sie den tatsächlichen Aufwand einer heutigen Endoprothetik nur unzureichend ab.

Transparenz ist mir deshalb besonders wichtig. Ich erläutere Ihnen vorab gerne, wie sich meine Leistungen zusammensetzen und welcher Steigerungssatz angewendet wird. So wissen Sie genau, womit Sie rechnen können – klar, nachvollziehbar und ohne Überraschungen.


Stationäre Behandlung als gesetzlich Versicherter mit Zusatzversicherung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine stationäre Zusatzversicherung besitzen, setzt sich die Kostenstruktur – wie bei Privatpatienten – aus zwei Bereichen zusammen: den Leistungen der LILIUM Klinik und den ärztlichen Leistungen für Orthopädie und Anästhesie.

Ihre Zusatzversicherung übernimmt in der Regel die ärztlichen Rechnungen, also genau den Bereich, für den Sie diese Versicherung abgeschlossen haben. Die Klinikkosten hingegen müssten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden.

Dafür reichen Sie den Kostenvoranschlag der LILIUM Klinik vorab bei Ihrer Krankenkasse ein. Dort erfolgt eine Einzelfallentscheidung, wobei eine Kostenübernahme leider nur selten bewilligt wird.

Sollte die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

• Sie lassen sich in einem anderen Krankenhaus operieren, oder

• Sie tragen die Klinikkosten selbst.

Diese Entscheidung ist sehr persönlich. Viele Patientinnen und Patienten wägen dabei ab, wie wichtig ihnen eine Operation in einer modernen, hervorragend ausgestatteten Privatklinik ist – mit ruhiger Atmosphäre, hoher personeller Präsenz und konsequenten Sicherheitsstandards wie dem MRSA Screening aller Patienten.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei allen organisatorischen Schritten und stehen Ihnen bei Rückfragen jederzeit zur Seite.


Stationäre Behandlung als gesetzlich Versicherter ohne Zusatzversicherung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und keine stationäre Zusatzversicherung besitzen, gelten grundsätzlich dieselben Rahmenbedingungen wie bei GKV Patienten mit Zusatzversicherung – nur dass in diesem Fall weder die Klinik noch die Arztrechnungen automatisch von einer privaten Zusatzversicherung übernommen werden.

Die Kosten einer stationären Behandlung setzen sich aus zwei Bereichen zusammen:

• den Klinikkosten der LILIUM Klinik

• den ärztlichen Leistungen für Orthopädie und Anästhesie

Die Klinikkosten müssten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dafür reichen Sie den Kostenvoranschlag der LILIUM Klinik vorab ein. Auch hier entscheidet die Krankenkasse im Rahmen einer Einzelfallprüfung, ob eine Behandlung in der LILIUM Klinik übernommen wird, wobei dieser Patientenwunsch leider oft abgelehnt wird.

Sollte die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen, bleiben Ihnen zwei Möglichkeiten:

• Sie lassen sich in einem anderen Krankenhaus operieren, oder

• Sie tragen die Klinikkosten selbst.

Diese Entscheidung ist sehr individuell. Viele Patientinnen und Patienten überlegen in diesem Moment, wie wichtig ihnen eine Operation in einer modernen, ruhigen Privatklinik ist – mit hoher personeller Präsenz, enger ärztlicher Betreuung und konsequenten Sicherheitsstandards wie dem MRSA Screening aller Patienten.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei allen organisatorischen Schritten und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Seite.